Da nun bekannt ist, wann die verschiedenen Bedingungen der OER-konformen Creative Commons Lizenzen gelten, gilt es nun zu erörtern, wie diese Bedingungen zu erfüllen sind.
Keine Bedingungen – CC0
Nach der CC0 1.0 Lizenz werden keinerlei Bedingungen an die Nutzung der Werke gestellt. Dennoch sollten ein paar Grundregeln dennoch eingehalten werden: Zunächst Unterfallen alle urheberrechtlich geschützten Werke, damit auch solche unter einer CC0-Lizenz dem urheberrechtlichen Entstellungsverbot gemäß § 14 UrhG. Entstellungen in diesem Sinne sind Beeinträchtigungen des Werkes, die derart schwerwiegend sind, dass sie geeignet sind, die Urheber:in persönlich zu erniedrigen. Bei einem Werk unter einer CC-Lizenz sind die Maßstäbe hierfür sehr hoch anzusetzen. Eine derartige Entstellung passiert Ihnen nicht aus Versehen.
Ferner ist es ratsam, obwohl die CC0-Lizenz keinerlei Urheberbezeichnung oder ähnliches erfordert, zumindest einen kleinen Hinweis hinzuzufügen, dass es sich um ein Werk unter CC0 1.0 handelt. Hintergrund ist, dass sich die Nachnutzer:innen im OER-Zyklus stets darauf verlassen müssen, dass die vorherigen Nutzer:innen ordentlich gearbeitet und fremde Rechte hinreichend beachtet haben. Findet sich einem OER ein Werk unter einer CC BY Lizenz, kann das durch die Quellenangabe relativ einfach überprüft werden. Ein Werk unter CC0, mit keinerlei Hinweisen, kann hingegen nicht von einem schlicht rechtswidrig genutzten fremden Werk unterschieden werden. Der Hinweis zumindest auf die Lizenz trägt damit erheblich zur (Rechts-)Sicherheit der Nachnutzung bei und entspricht somit dem Geiste von OER.
Die Namensnennung – CC BY
Das Grundmodul CC BY erfordert, dass der Name der Urheber:in (bzw. Lizenzgeber:in) nebst ein paar weiter Informationen genannt werden muss. Hierbei dient die TULLUVA-Regel als Merkhilfe:

- Das „T“ steht für den Titel des Werkes, seit der aktuellsten Version, der CC BY 4.0 Lizenz, ist die Nennung des Titels entbehrlich. Steht ein Werk unter einer älteren Version dieser Lizenz (also 3.0 abwärts) muss der Titel genannt werden. Daher ist der Einfachheit halber zu raten, den Titel schlicht stets zu nennen, das hat darüberhinaus Vorteile, dazu gleich.
- Das „U“ steht für die Urheber:in. Strenggenommen ist das nicht ganz richtig, da die Lizenzgeber:in nicht zwingend auch die Urheber:in sein muss. So etwa werden die Werke des ZLF von der Universität Passau lizenziert, die Urheber:innen dieser Werke sind jedoch die Mitarbeiter:innen. Anzugeben ist jedoch der Name der Lizenzgeber:in. Also zum Beispiel „Universität Passau“. Wenn die Lizenzgeber:in vorgegeben hat, wie sie genau zu bezeichnen ist, muss dies befolgt werden.
- „LL“ steht für die Lizenz und den Link zum Lizenztext. Wenn technisch möglich, kann dies zusammengelegt werden, zum Beispiel so: „CC BY 4.0„, ansonsten ist er im Anschluss an die Nennung der Lizenz anzugeben, zum Beispiel so: „CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/“. Die Links zu sämtlichen Lizenzen und Versionen finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/
- Unter „U“ ist der Ursprungsort des verwendeten Materials (also die Quelle) anzugeben. Sofern es sich hierbei um eine Internetquelle handelt reicht auch hier die Angabe des Links zu dieser Quelle. An dieser Stelle loht es sich, wenn man den Titel des Werkes ebenfalls genannt hat: In diesem Falle empfiehlt es sich, sofern technisch möglich, die Quelle im Titel des Werkes zu verlinken. Also zum Beispiel: „OER für die Passauer Lehrkräftebildung„.
- Letztlich sind mit „V“ und „A“ noch eigene Veränderungen am fremden Werk, sowie Ausnahmen vom Umfang der Lizenz anzugeben, sofern hierzu ein Sachgrund besteht. Hierbei handelt es sich letztlich um zwei Ausprägungen des selben Gedankens: Aus dem Lizenzhinweis muss eindeutig hervorgehen, worauf er sich bezieht und worauf eben nicht. Hat man selbst dem Werk etwas hinzugefügt, so gilt die ursprüngliche Lizenz selbstverständlich nicht für diesen hinzugefügten Teil. Dies ist erkennbar zu machen.
Zusammenfassend könnte ein Lizenzhinweis für die Nachnutzung dieses Kurses also u.a. wie folgt aussehen:
- OER für die Passauer Lehrkräftebildung, Universität Passau, CC BY 4.0. [hier mit fakultativer Nennung des Titels]
- Universität Passau, auf https://dilab-research.de/cop/courses/oer-fuer-die-passauer-lehrkraeftebildung/, CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).
Zur Verwendung auf Grafiken stellt die Creative Commons für jede ihrer Lizenzkombinationen ein Siegel (genannt „Badges“) zur Verfügung. Diese haben Sie schon an einigen Stellen innerhalb dieses Kurses sehen können, hier nun nochmals eine Gesamtschau:

Wichtig: Die Verwendung dieser Siegel entbindet nicht von der Angabe aller nach dem BY-Grundmodul erforderlichen Informationen. Da die Siegel keinen Hinweis auf die konkrete Version der Lizenz enthalten, muss auch dies separat angegeben werden.
Die Weitergabe unter gleichen Bedingungen – CC BY-SA
Zunächst enthält die CC BY-SA Lizenz, wie ihr Name, auch das BY-Grundmodul. Auch hier muss also eine Namensnennung nach der TULLUVA-Regel, s.o., erfolgen. Ferner, sofern die SA-Bedingung greift, s. dazu eingehend das vorherige Thema, muss die eigene Bearbeitung des Werkes, wenn sie veröffentlicht wird, unter den gleichen Bedingungen lizenziert werden, wie das bearbeitete Werk. Damit ist gemeint, dass die Bearbeitung unter einer (Jedermann-)Lizenz veröffentlicht werden muss, die unter den gleichen Bedingungen steht, wie das bearbeitete Werk selbst.
- Der leichteste Weg, diese Bedingung zu erfüllen, ist schlicht die selbe Lizenz (also die selben Module und die selbe Version) für die Bearbeitung auszugeben, unter der auch das bearbeitete Werk steht: Die Bearbeitung eines Fotos unter CC BY-SA 3.0 AT also wieder unter CC BY-SA 3.0 AT (nicht also BY-SA 3.0 DE oder BY-SA 4.0)
Exkurs: Die richtige Bezeichnung der CC-Lizenzen
CC0: Da es nur eine Variante dieser Lizenz gibt, wird sie stets gleich genannt: „CC0“ CC BY: Bei dem Grundmodul CC BY wird indessen zwischen den Lettern CC und BY ein Leerzeichen eingefügt: „CC BY“; zusätzliche Module werden mit einen einfachen Bindestrich angefügt und mit den Letter NC, ND, oder SA abgekürzt; werden mehrere Module verwendet, werden sie in alphabetischer Reihenfolge mit weiteren Bindestrichen angefügt. Also: „CC BY“, „CC BY-SA“, CC BY-NC-SA“, usw. Lizenzversionen: Die Version der Lizenz wird mit einem Leerzeichen Abstand nach der vollständigen Nennung der Lizenzmodule genannt. Zunächst wird die Interation genannt, das sind: 1.0, 2.0, 2.1, 2.5, 3.0 und 4.0 Die Iterationen 1.0-3.0 unterscheiden ferner in Regionen. In jeder Interation (und seit 4.0 ausschließlich) gibt es eine internationale (zwischenzeitlich auch „generische“ genannt) Version der Lizenz. Handelt es sich um eine internationale Version, endet die Bezeichnung der Version nach der Nennung der Interation. Handelt es sich um eine länderspezifische Lizenzversion folgt auf die Interation mit einem Leerzeichen Abstand das Länderkürzel entsprechend seiner jeweiligen Internetdomain in Großbuchstaben: Also für Deutschland „DE“ und für Österreich „AT“. Die österreichische Version der CC BY-SA 3.0 Lizenz heißt also: „CC BY-SA 3.0 AT„ |
- Alternativ kann eigene Bearbeitung auch unter einer, von den Creative Commons genehmigten, kompatiblen Lizenz (sofern solche existieren) ausgegeben werden. Diese finden sich unter https://creativecommons.org/compatible-licenses/.
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