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Wer eigene Werke mit Creative Commons Lizenzen versehen möchte und dabei auch fremdes Material nutzt, sollte die TULLUVA-Regel unbedingt kennen und beachten.

Selbst wenn kein Fremdmaterial im eigenen Werk verwendet wird, ergibt es auch Sinn das eigene Werk nach der TULLUVA-Regel eindeutig einzuordnen.

Für die Erstellung eines Lizenzhinweises kann man auf digitale Tools zurückgreifen:

  • Mit diesem deutschsprachigen Werkzeug können Sie einen Creative-Commons-Lizenzhinweis für ein selbst erstelltes Werk erzeugen, welches veröffentlicht werden soll: https://oerhoernchen.de/bildungsteiler
  • Dieses englischsprachige Tool bietet Unterstützung bei der Wahl einer CC-Lizenz sowie beim Erstellen des Lizenzhinweises für ein selbst erstelltes Werk: https://creativecommons.org/chooser/

Als Eselsbrücke für die Erstellung eines Lizenzhinweises dient die TULLUVA-Regel. Jeder Buchstabe des Wortes TULLUVA steht für eine bestimmte Angabe:

  • Das „T“ steht für den Titel des Werkes, seit der aktuellsten Version, der CC BY 4.0 Lizenz, ist die Nennung des Titels entbehrlich. Steht ein Werk unter einer älteren Version dieser Lizenz (also 3.0 abwärts) muss der Titel genannt werden. Daher ist der Einfachheit halber zu raten, den Titel schlicht stets zu nennen, das hat darüberhinaus Vorteile, dazu gleich.
  • Das „U“ steht für die Urheber:in. Strenggenommen ist das nicht ganz richtig, da die Lizenzgeber:in nicht zwingend auch die Urheber:in sein muss. So etwa werden die Werke des ZLF von der Universität Passau lizenziert, die Urheber:innen dieser Werke sind jedoch die Mitarbeiter:innen. Anzugeben ist jedoch der Name der Lizenzgeber:in. Also zum Beispiel „Universität Passau“. Wenn die Lizenzgeber:in vorgegeben hat, wie sie genau zu bezeichnen ist, muss dies befolgt werden.
  • „LL“ steht für die Lizenz und den Link zum Lizenztext. Wenn technisch möglich, kann dies zusammengelegt werden, zum Beispiel so: „CC BY 4.0„, ansonsten ist er im Anschluss an die Nennung der Lizenz anzugeben, zum Beispiel so: „CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/“. Die Links zu sämtlichen Lizenzen und Versionen finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/
  • Unter „U“ ist der Ursprungsort des verwendeten Materials (also die Quelle) anzugeben. Sofern es sich hierbei um eine Internetquelle handelt reicht auch hier die Angabe des Links zu dieser Quelle. An dieser Stelle loht es sich, wenn man den Titel des Werkes ebenfalls genannt hat: In diesem Falle empfiehlt es sich, sofern technisch möglich, die Quelle im Titel des Werkes zu verlinken. Also zum Beispiel: „OER für die Passauer Lehrkräftebildung„.
  • Letztlich sind mit „V“ und „A“ noch eigene Veränderungen am fremden Werk, sowie Ausnahmen vom Umfang der Lizenz anzugeben, sofern hierzu ein Sachgrund besteht. Hierbei handelt es sich letztlich um zwei Ausprägungen des selben Gedankens: Aus dem Lizenzhinweis muss eindeutig hervorgehen, worauf er sich bezieht und worauf eben nicht. Hat man selbst dem Werk etwas hinzugefügt, so gilt die ursprüngliche Lizenz selbstverständlich nicht für diesen hinzugefügten Teil. Dies ist erkennbar zu machen.